RICHTLINIEN FÜR DEN STUTTGARTER APFELSAFT
Grundsatz: Nicht aufgeführte Produkte wie z.B. mineralische Stickstoffdünger sind verboten. Gentechnisch verändertes Saat- und Pflanzgut ist unzulässig.
Bodenverbesserungsmittel:
- Organische Dünger
- Tierischer Mist sowie Jauche/Gülle nur nach Kompostierung bzw. aerober Aufbereitung (nicht aus industrieller Tierhaltung)
- Hornmehl etc.
- Rindenkompost
- Stroh
- Algenmehl/-extrakt (ohne Schadstoffe)
- Trester und Hefe
- Organische Abfälle und Ernterückstände
- Gründüngung
- Mineralische Düngemittel
- Gesteinsmehl, Tonmehl
- Düngekalk, Meeralgenkalk
- Rohphosphat
3. Präparate zur Beschleunigung biologischer Umsetzungsvorgänge
- Pflanzliche Präparate
- Algenextrakt
- Bakterienpräparate zur Kompostbeschleunigung
- Biologisch-dynamische Präparate
Pflanzenpflege und -Schutzmittel
- Pflanzliche und mineralische Präparate mit fördernden Eigenschaften für den Pflanzenwuchs und die Widerstandsfähigkeit der Pflanze, bzw. mit hemmender Wirkung auf Schädling und Krankheiten
- Kräuterpräparate, Jauche, Tees, Extrakte
- Algenextrakt
- Gesteins-/ Tonmehl
- Homöopathische Präparate
Mittel gegen Pilzkrankheiten
- Kräuter, Gesteinsmehl
- Algenmehl
- Schmierseife
Eine dringende Bitte:
Liefern Sie nur Obst an, das frisch aufgelesen wurde und reif ist. Enthält eine Anlieferung mehr als 1% angeschlagene, verfaulte oder angeschimmelte Früchte, wird die Annahme abgelehnt.