Förderkreis Stuttgarter Apfelsaft

Richtlinie

RICHTLINIEN FÜR DEN STUTTGARTER APFELSAFT

Grundsatz: Nicht aufgeführte Produkte sind verboten

Bodenverbesserungsmittel:

  1. Organische Dünger
  • Tierischer Mist sowie Jauche/Gülle nur nach Kompostierung bzw. aerober Aufbereitung (nicht aus industrieller Tierhaltung)
  • Hornmehl etc.
  • Rindenkompost
  • Stroh
  • Algenmehl/-extrakt (ohne Schadstoffe)
  • Trester und Hefe
  • Organische Abfälle und Ernterückstände
  • Gründüngung
  1. Mineralische Düngemittel
  • Gesteinsmehl, Tonmehl
  • Düngekalk, Meeralgenkalk
  • Rohphosphat

3. Präparate zur Beschleunigung biologischer Umsetzungsvorgänge

  • Pflanzliche Präparate
  • Algenextrakt
  • Bakterienpräparate zur Kompostbeschleunigung
  • Biologisch-dynamische Präparate

Pflanzenpflege und -Schutzmittel:

  • Pflanzliche und mineralische Präparate mit fördernden Eigenschaften für den Pflanzenwuchs und die Widerstandsfähigkeit der Pflanze, bzw. mit hemmender Wirkung auf Schädling und Krankheiten
  • Kräuterpräparate, Jauche, Tees, Extrakte
  • Algenextrakt
  • Gesteins-/ Tonmehl
  • Homöopathische Präparate

Mittel gegen Pilzkrankheiten

  • Kräuter, Gesteinsmehl
  • Algenmehl
  • Schmierseife

Eine dringende Bitte:

Liefern Sie nur Ost an, das frisch aufgelesen wurde und reif ist. Enthält eine Anlieferung mehr als 1% angeschlagene, verfaulte oder angeschimmelte Früchte, wird die Annahme abgelehnt.